AOP: eine Definition
Seit Mai 2009 wurde das Konzept der Kontrollierten Ursprungsbezeichnung (AOC) durch die Einführung der Geschützten Ursprungsbezeichnung (AOP) gestärkt, damit europäische Bürger hochwertige Produkte einfach erkennen können.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP (deutsch g.g.A. bzw. g.U.) ist ein europäisches Siegel. Das Label dient dem Schutz eines durch sein Herstellungsgebiet (Terroir), seine Geschichte und das zur Fertigung notwendige Know-how (genaue Produktionsbedingungen [Aufzucht, Herstellung…]) definierten Produkts. Es unterliegt strengen Kontrollen. Die geschützte Ursprungsbezeichnung (AOP) ist der europäische Ausdruck des offiziellen französischen Labels Appellation d’Origine Contrôlée (AOC). Die Eigenschaften der so geschützten Produkte stehen in erster Linie im Zusammenhang mit dem Terroir.
Am Anfang jeder Ursprungsbezeichnung steht ein Antrag repräsentativer Interessenverbände der Erzeuger. Zur Auszeichnung mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOP) hat ein Verband in Frankreich dem INAO das für seine Erzeugung anzuwendende Lastenheft mit einer genauen Festlegung der technischen Daten vorzulegen.
Für den AOP-Käse Bleu d’Auvergne enthält das Lastenheft das Gebiet der Herstellung, eine Beschreibung des Produkts, die Qualität der Milch und die genauen Fertigungsbedingungen für den Käse in den unterschiedlichen Stadien. Nach der Zulassung verpflichten sich die Erzeuger auf die strenge Einhaltung des Lastenhefts unter Aufsicht des INAO.